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DEPOT:
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siehe
feststehende
Kaution
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EIGENLEISTUNG:
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siehe
Kaution
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GESAMTBELASTUNG:
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Die
Gesamtbelastung ergibt sich aus der Summe der
Leasingentgelte, der abnehmenden Kaution und dem
Restwert und stellt eine Größe dar, die
den Vergleich unterschiedlicher Angebote
erleichtert.
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TOP
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KAUFPREIS:
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Der
Kaufpreis bildet die Grundlage der
Leasingkalkulation und errechnet sich wie folgt:
Listenpreis des Autos + Zubehör abzüglich
des gewährten Rabatts.
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KAUTION:
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Als
Kaution werden die vom Kunden eingebrachten
Eigenmittel bezeichnet. Man unterscheidet dabei
feststehende und abnehmende Kautionen. Die
abnehmende Kaution verbraucht sich während der
Laufzeit und verringert dadurch das monatliche
Leasingentgelt. Die
feststehende Kaution
steht dem Kunden am Ende der Laufzeit wieder zur
Verfügung. Die Höhe der Kautionen
(abnehmend und feststehend) darf zusammen max. 50%
der Anschaffungskosten betragen.
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TOP
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KILOMETERLEISTUNG:
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Die
jährlich vom Kunden mit dem Fahrzeug
zurückgelegten Kilometer dienen als Gradmesser
für die Nutzungsintensität. Je höher
die Kilometerleistung, desto geringer ist der
Restwert.
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LEASING:
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Leasing
leitet sich vom englischen "to lease" ab, was
soviel wie mieten bedeutet. Das erklärt auch
die dahinterstehende Philosophie: Warum sollte man
etwas kaufen, das nur über einen bestimmten
Zeitraum genutzt wird? Sie bezahlen daher beim
Leasing nur den Wertverlust während der
Laufzeit und nicht die gesamten Anschaffungskosten,
wie bei Barkauf oder Kreditfinanzierung. Das sorgt
für eine geringstmögliche monatliche
Belastung.
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LEASINGENTGELT:
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Monatliche
Zahlung des Kunden, die sich aufgrund vieler
Faktoren (Kaufpreis, Laufzeit, Restwert, Art und
Höhe der Eigenleistung) errechnet. Das bietet
die Möglichkeit, die monatliche Belastung
individuell auf die Kundenbedürfnisse
auszurichten. Dabei gilt grundsätzlich:
längere Laufzeit = niedrigeres
Leasingentgelt
höhere Eigenleistung = niedrigeres
Leasingentgelt.
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LEASINGOBJEKT:
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Darunter
versteht man den zu leasenden Gegenstand, in
unserem Fall das Fahrzeug.
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NOVA:
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Die
Normverbrauchsabgabe ist eine staatliche Abgabe auf
Neuwagen, deren prozentuelle Höhe sich, wie
der Name schon sagt, am Verbrauch des Autos
orientiert.
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NULLPROZENT-LEASING:
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Werblicher
Aufhänger für Leasingangebote mancher
KFZ- Hersteller, bei denen dem Kunden eine
kostenlose Finanzierung versprochen wird. In der
Praxis mit Vorsicht zu genießen, da im
Gegenzug keine oder geringere Rabatte beim Autokauf
gewährt werden, was den Vorteil bei der
Finanzierung mehr als wettmachen kann. Auch in
diesem Fall lohnt sich ein Vergleich der
Gesamtbelastung.
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NUTZUNGSDAUER:
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Die
Nutzungsdauer oder Vertragslaufzeit legt fest, wie
lange Sie das Fahrzeug nutzen wollen. Je
länger die Nutzungsdauer, desto geringer ist
der Restwert. Die Laufzeit eines Leasingvertrages
kann zwischen 2 und 7 Jahren liegen.
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OK!
GÜTESIEGEL:
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Auszeichnung
des österreichischen Leasingverbandes für
seriöse, kundenfreundliche
Vertragsgestaltung.
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RESTWERT:
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Der
Restwert stellt den voraussichtlichen Wert des
Fahrzeuges zum Vertragsende dar. Er orientiert sich
am Eurotax-Gebrauchtwagenindex und sieht eine
normale Abnutzung des Fahrzeuges vor. Die
gefahrenen Kilometer, die Vertragslaufzeit und die
Wahl des Automodells beeinflussen den Restwert. Die
Differenz zwischen dem Kaufpreis des Autos und dem
vereinbarten Restwert ist die Basis für die
Berechnung des monatlichen Leasingentgelts und
zugleich der Wert, den Sie durch die
Fahrzeugnutzung "verbrauchen".
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VERGLEICHBARKEIT
VON LEASINGANGEBOTEN:
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Um
Leasingofferte vergleichen zu können, sollten
Sie sich folgende Fragen stellen:
Wie hoch ist der Kaufpreis?
Wie lange ist die Nutzungsdauer?
Wie hoch ist der kalkulierte Restwert?
Ist die gesetzliche Vertragsgebühr
inkludiert?
Wird die Eigenleistung während der Laufzeit
verbraucht?
Sind alle Angaben mit oder ohne Ust.?
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VERTRAGSLAUFZEIT:
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siehe
Nutzungsdauer
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VERTRAGSGEBÜHR:
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Wie
beim Kredit- wird auch beim Leasingvertrag vom
Staat eine Vertragsgebühr verlangt, die von
der Leasinggesellschaft eingehoben wird. Hierbei
gibt es zwei Möglichkeiten: Einrechnung in die
Leasingkalkulation oder separate Vorschreibung.
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VERTRAGS-
VERLÄNGERUNG:
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Möglichkeit
für den Kunden am Ende der Laufzeit seinen
Leasingvertrag zu verlängern, wobei der
Restwert entsprechend reduziert wird.
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ZUBEHÖR:
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Sonderausstattung
des Fahrzeuges. Unterschieden wird NOVA-pflichtiges
(vom Hersteller eingebautes) und nicht
NOVA-pflichtiges (nachträglich eingebautes)
Zubehör.
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